Lotto-Annahmeschluss in Schleswig-Holstein

Erfreuliche Nachrichten für alle Bewohner Schleswig-Holsteins: Auf dieser Seite finden Sie alle Fakten zum Lotto Annahmeschluss in gebündelter Form. Wir beschränken uns dabei nicht nur auf die bloßen Uhrzeiten, sondern verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick über den Annahmeschluss im Lotto 6aus49 sowie den beiden angeschlossenen Zusatzlotterien SUPER 6 und Spiel 77.

Damit Sie es nicht umständlich woanders nachschlagen müssen, hier zunächst einmal die aktuellen Jackpots:

Lotto 6aus49: 11 Mio. €

Zusatzlotterie Spiel 77: 0 Mio. €

Die Zusatzlotterie SUPER 6 bleibt nach wie vor bei der festgelegten Gewinnsumme von 100.000 Euro.

Wenn nun Ihr Entschluss feststehen sollte, bei der nächsten Lotto-Ziehung mit dabei zu sein, finden Sie im nächsten Abschnitt alles Wichtige zum Lotto-Annahmeschluss.

Lotto-Annahmestellen in Schleswig-Holstein

Beginnen wir mit den „klassischen“ Lotto-Annahmestellen. Was „klassisch“ in diesem Fall meint? Es bedeutet, dass hier von Annahmestellen die Rede ist, die nicht über das Internet betrieben werden, also zum Beispiel der kleine Kiosk um die Ecke. Und hier ist die Sachlage recht unkompliziert: Alle Lotto-Annahmestellen müssen dieselben Uhrzeiten einhalten, wenn es um den Abgabeschluss geht. Die genauen Fristen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

BundeslandMittwochsziehungSamstagsziehungEuroJackpot
Baden-Württemberg18:00 Uhr19:00 Uhr19:00 Uhr
Bayern18:00 Uhr19:00 Uhr19:00 Uhr
Berlin18:00 Uhr19:00 Uhr18:45 Uhr
Brandenburg17:55 Uhr18:55 Uhr18:40 Uhr
Bremen18:00 Uhr19:00 Uhr18:45 Uhr
Hamburg17:59 Uhr18:59 Uhr18:44 Uhr
Hessen18:00 Uhr19:00 Uhr19:00 Uhr
Mecklenburg-Vorpommern18:00 Uhr19:00 Uhr18:30 Uhr
Niedersachsen18:00 Uhr18:30 Uhr18:50 Uhr
Nordrhein-Westfalen17:59 Uhr18:59 Uhr19:00 Uhr
Rheinland-Pfalz18:00 Uhr19:00 Uhr19:00 Uhr
Saarland18:00 Uhr19:00 Uhr18:45 Uhr
Sachsen18:00 Uhr19:00 Uhr18:15 Uhr
Sachsen-Anhalt18:00 Uhr19:00 Uhr19:00 Uhr
Schleswig-Holstein18:00 Uhr19:00 Uhr18:45 Uhr
Thüringen18:00 Uhr19:00 Uhr19:00 Uhr

Diese einheitlichen Uhrzeiten gehen auf die Vorgaben der Lottogesellschaft des Bundeslandes Schleswig-Holstein zurück, was bedeutet dass die Betreiber der Lotto-Annahmestellen in dieser Sache keinerlei Spielraum haben. Sie müssen sich beim Lotto-Annahmeschluss penibel an die Vorgaben halten und DÜRFEN keine Ausnahmen machen.

Eine Diskussion am Tresen darüber, dass Sie mit Ihrem Lottoschein nur zwei Minuten zu spät sind, ist also vollkommen sinnlos und kostet alle Beteiligten nur unnötig Nerven.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie also nicht erst im letzten Moment in der Lotto-Annahmestelle ankommen. Wenn es komplett wasserdicht sein soll, empfiehlt sich die Abgabe des Lottoscheins bereits einen Tag vor Annahmeschluss oder morgens auf dem Weg zur Arbeit.

Online-Lotto

Wenn Sie sich fragen sollten, welche Vor- und Nachteile eigentlich das Online-Lotto hat, dann ist dieser Abschnitt von besonderem Interesse für Sie. Grundsätzlich hat das Online-Lotto zwei wesentliche Vorteile:

  • Der Annahmeschluss ist teilweise einen kleinen Tick später
  • Die Bearbeitungsgebühr fällt bei manchen Anbietern günstiger aus als in der Lotto-Annahmestelle vor Ort

Dass es auch eine Frage von Bequemlichkeit ist, wenn man von Zuhause aus beim Lotto 6aus49 mitmacht, das versteht sich von selbst. Hier finden Sie eine kompakte Aufstellung der beliebtesten Online-Lotto-Anbieter:

LottoanbieterMittwochsziehungSamstagsziehungEuroJackpot
Lotto2417:45 Uhr18:45 Uhr18:25 Uhr
Tipp2418:00 Uhr19:00 Uhr18:40 Uhr
Lottoland18:00 Uhr19:00 Uhr19:00 Uhr
Lottohelden18:00 Uhr19:00 Uhr19:00 Uhr
lottobay17:55 Uhr18:40 Uhr18:25 Uhr

Lotto Schleswig-Holstein

Wenn es um den Lotto-Annahmeschluss in Schleswig-Holstein geht, dann hält die „NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG“ das Heft in der Hand. Bereits seit 1955 verwaltet sie das Lotto 6aus49 in Schleswig-Holstein und ist damit von Pinneberg über Rendsburg bis hin zu Bad Segeberg für die Lotto-Ziehungen verantwortlich.

Als Mitglied der Lotto- und Totogruppe führt auch sie ihre Erlöse gemeinnützigen Zwecken zu.